Suchbegriff | Erklärung |
Titel | Die akademische Dienstbezeichnung "Prof." (Professor) und der akademische Grad "Dr." (Doktor) wird häufig als "akademische Titel" bezeichnet oder verstanden. Gemäß dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (Paragraph 2, Absatz 1) werden Titel in Deutschland nur durch den Bundespräsidenten verliehen. Es kann aber gesetzlich, beispielsweise durch Landesrecht, Abweichungen davon geben. So werden in Rheinland-Pfalz beispielsweise die Titel Justizrat oder Sanitätsrat staatlich verliehen. (siehe: http://de.wikipedia.org) |