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Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SS 2019 , Aktuelles Semester: SoSe 2024
  • Funktionen:
10.2 Kommunikation und Gesprächsführung    Sprache: Deutsch    Belegpflicht
Nr.:  5906     Seminar/Übung     SS 2019     3 SWS     Jedes Semester    
   Bachelor-Studiengang: Bachelorstudiengang Pflege    
 
   Studiengang   Pflege, Abschluss 84,   ( 4. Semester ) - Kategorie : Pflichtfach    
   Zugeordnete Lehrperson:   Wendorff
 
 
   Termin: Mittwoch   08:00  -  13:00    14tägl
Beginn : 20.03.2019   
      Raum :   M 106   Gebäude M/Laz5  
  Mittwoch   08:00  -  14:15    Einzelter.
Beginn : 10.07.2019    Ende : 10.07.2019
      Raum :   E003   Gebäude E  
 
 
   Inhalt: Bedeutung der Kommunikation und Gesprächsführung in der Pflege;

Unterschiedliche Theorien und Modelle der Kommunikation und Gesprächsführung;

Praktische Auseinandersetzung mit Bedingungen und Effekten gelingender Kommunikation und Gesprächsführung in der Pflege.
 
   Literatur: Gehm, Theo: Kommunikation im Beruf - Hintergründe/ Hilfen und Strategien, 4. überarbeitete Auflage, Weinheim 2006

Rogall-Adam, Renate et al.: Profesionelle Kommunikation in Pflege und Management - Ein praxisnaher Leitfaden, Hannover 2011

Schulz von Thun, Friedemann: Miteinander Reden, Störungen und Klärungen, Rein-beck bei Hamburg, 1981
 
   Lernziele: Fach- und Methodenkompetenz:
Sie...
- kennen berufsrelevante Theorien und Modelle der Kommunikation und Gesprächsführung;
- können auf der Metaebene zwischen Wahrnehmung, Beobachtung, Bewertung und Interpretation unterscheiden.

Sozialkompetenz:
Sie...
- sind in der Lage aktiv zuzuhören
- können Fragetechniken sinnvoll einzusetzen
- können zentrale Argumente des Gegenübers prägnant wiederzugeben und das eigene Verhalten auf eine gemeinschaftliche Handlungsorientierung hin ausrichten.

Personalkompetenz:
Sie...
- sind sich der zentralen Bedeutung unterschiedlicher Machtpositionen und Perspektiven in einem Gesprächssetting bewusst.
- führen Gespräche mit einer empathischen, akzeptierenden und kongruenten Grundhaltung durch.
 
   Voraussetzungen: Es besteht Anwesenheitspflicht im Rahmen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege(KrPflAPrV)! Bei nicht ausreichender Anwesenheit kann die Zulassung zum Examen nicht gewährt werden.
 
   Leistungsnachweis: Benotete Prüfungsleistung: Gruppenübung.
(Anmerkung zur Gruppenübung: Wird zusammen mit den anderen Veranstaltungen dieses Moduls geprüft.)